Art5GG (Art. 5 GG)
© Ernst Albert, Urs Ars & Artur Urart 20141202_0625 auf www.Art5GG.de mit der Bunten RoseKunst & Wissenschaft, Forschung & Lehre (Bildung) bedürfen in besonderer Weise der Freiheit, nämlich derjenigen Freiheit, die sich entschieden NICHT am ökonomischen Erfolg orientieren und messen lassen will, kann und muss und darum so unkorrumpierbar ist, wie dieser Bereich der Freiheit sein und bleiben bzw. wieder werden muss!
Dies gilt für alle erwähnten Teilbereiche (in Art. 5, Abs. 3 GG aufgezählt) und zudem ferner für den Bereich der (politischen) Information und Meinungsäußerung (Art. 5 , Abs. 1), der durch die Achtung von Persönlichkeitsrechten eingeschränkt sein kann (Art. 5, Abs. 2).
Alle Bereiche sind idealerweise fruchtbar miteinander und mit der Lebenskunst zu verbinden. Auch für diese bedeutsame umfassende Kunst i.w.S. steht das Art im Domainnamen sowie die 5 mit der Fibonacci-Spirale im Logo, die zudem für das Menschliche und für Entwicklung steht, insbesondere auf das alles verbindende Ideal des Goldenen Schnittes hinweisend.
Auch und besonders diese Kunst bzw. Art im erweiterten Sinne bedarf der Freiheit (www.FreiFree.de)! Sie erstreckt sich zudem über Artikel 5 hinaus auf die Lebenskunst, die besonders in den Artikeln 2 (Handlungsfreiheit), 4 (Gewissensfreiheit, www.Art4GG.de) und 12 (Berufsfreiheit) garantiert werden muss (bzw. — wie man leider im Irrealis sagen muss — garantiert werden müsste), ferner auch in den Artikeln 8 (Versammlungsfreiheit) und 9 (Vereinigungsfreiheit), 11 (Bewegungsfreiheit) und anderen gewährt wird, auch in Unverletzlichkeitsartikeln wie ganz besonders Art. 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Grundrechte), Art. 2, Abs. 2 GG (körperliche Unversehrtheit), Art. 3 GG (Schutz vor Benachteiligung bei Unterschieden), Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung), Art. 6 (Schutz von Ehe und Familie), Art. 14 GG (Schutz des Eigentums) und Art. 19 GG (Unverletzlichkeit der Verfassung mit den Grundrechten, ergänzend zu Art. 1 GG, wie eine doppelt sichernde Klammer wirkend (bzw. wirken sollend!)).
Grob gesprochen, geht es auf dieser Website v.a. um 2 (bzw. 4) Dinge:
- Um den Kampf FÜR die (WAHRE) FREIHEIT von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Art. 5, Abs. 3 GG, FÜR eine ganz unverzichtbare FREIHEIT, die fatalerweise aber immer öfter immer weniger ernst genommen und respektiert wird;
für eine FREIHEIT übrigens, die auch die fruchtbare und eigentlich ganz natürliche inter- und überdisziplinäre Verbindung von Kunst & Wissenschaft zu betreiben erlauben muss (vgl. (c)), gemäß des Erweiterten Kunstbegriffs von Joseph Beuys, bzw. des lat. Ars-Begriffs, wofür Art5GG auch stehen soll, Kunst ("Art") in diesem erweiterten Sinne bezeichnend! - Um den Kampf GEGEN die "GEPRÄGTE FREIHEIT", die Paul Kirchhof unter verquerer Berufung auf Art. 5, Abs. 1 GG dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk (Ö.R.R.) (wohl gegen Bezahlung) verfassungswidrig als von der Verfassung "geboten" zugeschanzt hat, auf Kosten echter, NICHT vergleichbar korrupter Freiheit der Bürger (und Künstler), in unheiliger Allianz und Verfilzung mit BVerfG und abhängigen, hörigen, verstrickten oder verblendeten Politikern.
- Ferner verweist die LogoGestaltung
- exemplarisch auf die Verbindung von Kunst UND Wissenschaft/Mathematik
- durch den GOLDENEN SCHNITT und
- durch IDEAMATISCHE VERDICHTUNG;
- und (verweist) zudem durch das doppeldeutige "ART" auf die Verbindung von Politik bzw. Recht & Kunst, nämlich vom
- Freiheits-RECHT, das Art. 5 GG (als "Artikel") zu gewährleisten hat,
- mit einer — sich Art5GG nennenden — Kunst (engl. "Art"), die neben dem Wissenschaftlichen auch das Politische als GestaltungsObjekt und -Auftrag umfasst,
- exemplarisch auf die Verbindung von Kunst UND Wissenschaft/Mathematik
Eine ausführlichere Behandlung folgt nun, beginnend mit der Gestaltung, also zunächst vorwiegend Punkt (c) behandelnd.
INHALT
TIPP: Versuchen Sie für weitere Informationen ersatzweise www.NotWort.de, sofern angegebene Websites nicht verlinkt sind, (weil sie wahrscheinlich (gerade) nicht online sind) oder aus anderen Gründen nicht erreichbar sind.
SYMBOLIK: Das Konzept im Code und seiner Ausgestaltung
An Gestaltung weniger interessierte Leser können diesen Teil natürlich auch auslassen oder nur überfliegen!
Fibonaccizahlen, Goldener Schnitt und die zugehörigen Spiralen werden hier nicht genau erläutert, obwohl auch hier ein Interesse und etwas Ahnung vorausgesetzt werden muss, um die graphischen Besonderheiten schätzen zu können.
In Kurzform sei darum für mathematisch nicht ganz desinteressierte Leser einführend wenigstens Folgendes erwähnt:
Der Goldene Schnitt oder die Fibonacci-Zahlen kommen in der Natur und Kunst/Architektur bemerkenswert häufig vor, deren Harmonie und Wohl-Proportioniertheit zum Ausdruck bringend.
Fügt man Quadrate seitenbündig "spiralig" aneinander, beginnend mit 2 Einheitsqudraten (Kantenlängen 1), dann wachsen die Kantenlängen automatisch gemäß folgender sogenannter Fibonacci-Folge:
1, 1, 2, 3, 5, 8, 13, 21, 34, 55, 89, ..., also so, dass das nächste Folgenglied immer aus der Summe der beiden vorhergehenden Glieder entsteht. Die Zahlen dieser Folge heißen Fibonacci-Zahlen.
Eine naive Form der Fibonacci-Spirale entsteht, wenn man den spiralig aneinandergefügten Quadraten größtmögliche Viertel-Kreise so einbeschreibt, dass sich eine spiralige Form daraus ergibt.
Der Quotient aufeinanderfolgender Fibonacci-Zahlen konvergiert gegen den Goldenen Schnitt, nähert sich diesem also umso mehr an, je größer die Fibonacci-Zahlen sind. Teilweise bezeichnet man darum schon Rechtecke (oder Verhältnisse) aus 2 nicht allzu kleinen aufeinanderfolgenden Fibonacci-Zahlen als Goldenen Schnitt, obwohl das eigentlich nicht ganz korrekt ist.
Exakt berechnet sich der Goldene Schnitt als (sqrt(5)+1)/2. Sein Kehrwert ist (sqrt(5)-1)/2.
(Dabei bedeutet sqrt(5) Squareroot von 5, also Quadrat-Wurzel von 5, kurz Wurzel aus 5.)
Dezimal ausgedrückt ergibt sich ein Wert von ca. 1,618033988749894848204586834...
(Der Kehrwert ist exakt um 1 kleiner, also ca. 0,618033988749894848204586834...)
Entsprechend ist die Fibonacci-Spirale (außer in ihrem Zentrum) eine sehr gute Näherung an die Spirale des Goldenen Schnittes, die eigentliche "Goldene Spirale". Darum wird auch die Fibonacci-Spirale gelegentlich schon als "Goldene Spirale" bezeichnet. Ihre exakte (naive!) Form erhält man allerdings erst, wenn man dafür sorgt, dass sich die Seitenlängen aufeinanderfolgender Quadrate stets exakt im Goldenen Schnitt (s.o.) zueinander verhalten.
Auch im Logo unserer Site verwenden wir die beliebte naive Form der Spirale(n). (Die mathematisch befriedigendere Form verwendet keine Viertelkreis-Bögen, sondern verläuft, kontinuierlicher das Krümmungskreiszentrum wechselnd, in etwas anderer Bahn (nur) durch die Verbindungspunkte der Viertelkreise.)
Zur dichten Bedeutung des Codes Art5GG
Art5GG ist ein programmatischer Name für Folgendes:- Für einen SchaffensRaum, also für einen schöpferischen TätigkeitsBereich und WirkRaum (ferner auch für eine WirkStätte), in dem (bzw. in der) im weiteren Sinne künstlerisch (verbindend) gearbeitet wird.
- Für Artikel 5 GrundGesetz ("Art. 5 GG"), der den obigen SchaffensRaum rechtlich umreißt und mit besonderer Freiheit ausstattet.
- Für das Prinzip, (im umrissenen Bereich) im weiteren Sinne künstlerisch/schöpferisch fächerverbindend zu arbeiten, was sonst (für Viele aber weniger deutlich erkennbar) auch "Ars" (oder "Erweiterter KunstBegriff" [s.u.]) genannt wird.
Dass dieser interdisziplinäre Aspekt leider oft nicht als wesentlich für schöpferisches Schaffen erkannt und anerkannt wird, bedeutet einen ersten kämpferischen Aspekt des Codes. - Für die ganz wesentliche Freiheit, die in Art 5 GG ausdrücklich zugestanden wird, ganz besonders In Absatz 3 für >>Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre<<.
Auch diese Freiheit ist leider in vielerlei Hinsicht bedroht und muss immer wieder erkämpft werden. Auch für diesen Kampf (um Freiheit) steht der Code!
Die Rolle des "Art"
Der Beuys'sche KunstBegriff umfasst tatsächlich (als sogenannter "Erweiterter Kunstbegriff") alle 4 in Abs. 3 genannten Bereiche als ausdrücklich interdisziplinäre Bereiche der Freiheit (FIU) und bei der wesentlichen politischen Gestaltung des sogenannten Sozialen Organismus bzw. der Sozialen Plastik zudem die Meinungs- und InformationsFreiheit, die in Absatz 1 des Artikels 5 GG gewährt wird.
Darum wird "Art" im Logo natürlich nicht nur als die gängige Abkürzung von Artikel gebraucht, sondern auch als die englische Bezeichnung für Kunst (genauer für Kunst i.w.S., wie diese weitere Bedeutung für den ursprünglicheren lateinischen Begriff Ars ja selbstverständlich ist).
Vgl. auch EntARTete ART.
Die Rolle der "Art"-ists: Einbindungen der Mitwirkenden (Pseudonyme)
"Art" ist gleich zweifach im Pseudonym
Im Pseudonym
Auch das Pseudonym
- das Ernsthafte der Wissenschaft und des Wissens einerseits und
- das Spielerische bzw. ins satirisch Alberne reichende Wirken des Künstlers (und Komödianten) und v.a. des politischen Kabarettisten (und Bürgerrechtlers wider Willen) andrerseits,
Die Beidhirnigkeit
- des wissenschaftlich-logischen Linkshirnigen einerseits und
- des assoziativeren i.w.S. geisteswissenschaftlich (philosophisch, psychologisch, theologisch, spirituellen, künstlerisch-gestalterischen) Rechtshirnigen andrerseits
Die Rolle der "5"
Natürlich ist es zunächst einfach ein Zufall, dass die wichtige Freiheit von Kunst und Wissenschaft ausgerechnet in Artikel 5 des GrundGesetzes verankert ist. Insofern ist es eigentlich unbefriedigend, mit Art5GG auch ein Werkprinzip u.dgl. zu bezeichnen, als spiele in ihm diese Zahl (außer als Verweis auf Artikel 5 GG) eine besondere Rolle. Tatsächlich ist aber die 5 gerade in diesem Bereich interessanter, als man zunächst vermutet. Zudem gelang es, die Gestaltung überzeugend auf die 5 abzustimmen. All dies wird in diesem Kapitel behandelt.
Die 5 ist im Logo so gestaltet, dass sie auf die FibonacciSpirale Bezug nimmt, die eine besonders typische und wichtige Verbindung von Kunst und Wissenschaft (Mathematik) darstellt, da sie auf den Goldenen Schnitt hinausläuft, der in beiden Bereichen eine große Rolle spielt (und der sich als Grenzwert ergibt, wenn man die Quotienten aufeinanderfolgender FibonacciZahlen bildet).
In diesem unwesentlichen Abschnitt wird nun lediglich überlegt, inwieweit die 5 als ZAHL (und nicht nur als auf bestimmte Weise traditionell geformte ZIFFER) Anlass bietet, die FibonacciSpirale so enden zu lassen, wie in der Darstellung:
Die 5 ist die 5-te Fibonaccizahl und die 1 die 1-te! Nur für die erste und letzte im Logo dargestellte (=5-te) Fibonaccizahl gilt (abgesehen von der Null) diese besondere Identität. Insofern ist es ästhetisch doppelt begründet, die Darstellung der eigentlich endlosen Spirale beim 5-ten (Viertel-)Bogen zu beenden. Dabei fällt auch der erste Bogen (als verspielter Schnörkel) besonders auf.
In der schlichtesten Form des Logos (die ebenfalls ausgezeichnet, aber hier nicht dargestellt ist), nimmt dagegen jeder der 4 Quadranten eine quadratische 5x5-Fläche ein, die als nächstes an die Spirale in 1x1-, 1x1-, 2x2- und 3x3-Quadraten zu ergänzen wäre.
In der zweitschlichtesten (und abgebildeten) Form ist dies bereits geschehen, und so wird dort das 5x8-Rechteck aus 5 Quadraten, deren größtes die Seitenlänge 5 hat, zu einem Quadrat mit Seitenlänge 8(=2³) ergänzt.
Die Seitenlängen der Quadrate und Rechtecke ergeben sich übrigens universell (ohne jede Beachtung der Längeneinheit) dadurch, dass das kleinste beteiligte Quadrat als Einheitsquadrat aufgefasst wird, zumal es sich offenbar um FibonacciZahlen handelt.
Der Goldene Schnitt kommt im regelmäßigen 5-eck besonders häufig und natürlich vor, wenn man dort das Pentagramm (Drudenfuß) aus den Diagonalen einzeichnet. Dieser 5-Stern schneidet sich selbst nämlich im Verhältnis des Goldenen Schnitts, und auch das Verhältnis jeder seiner Seiten zu einer FünfeckSeite ergibt wieder den Goldenen Schnitt.
Zudem spielt Wurzel aus 5 in der Formel für den Goldenen Schnitt eine besondere Rolle. (Dort kommen zudem die 1 und die 2 aus der FibonacciReihe vor, wobei für die Ziffer-Formen gilt, dass die 2 durch ein Kippen der 5 auf den Kopf gestalterisch erzeugt werden kann.)
Die 5 gibt also ähnlich wie "Art" nicht nur die ArtikelNummer im GG an, sondern spielt auch auf die FibonacciReihe und den Goldenen Schnitt vielfältig an, u.a. bei der Gestaltung der (Ziffer) 5 im Logo.
Außerdem haben wir 5 Finger an jeder Hand und mit dem Kopf 5 "Gliedmaßen", der insofern eine Art Quintessenz darstellt, was auf die natürliche, menschliche und gesellschaftliche Relevanz (und Abs. 1 in Art. 5 GG) anspielt (Organonik), zumal die 5 sonst in der Mathematik kaum eine besondere Rolle spielt.
(Dass sie im "Dezimalsystem", dem Zehnersystem, eine gewisse Rolle spielt, bedeutet übrigens nicht, dass sie in der Mathematik wichtig wäre. Denn die Benutzung dieses Zehnersystem ist einzig und allein durch unsere 10 Finger begründet. Computer richten sich nicht nach derartigen biologischen Gegebenheiten und rechnen intern sinnvoller im Binärsystem (Zweiersystem) bzw. nutzen eine Potenz davon, insbesondere das Sechzehner-System.)
Die Gestaltung der 5 ist zudem so, dass sie um 90° gekippt/gedreht ein G ergibt und sich so gleich 2-fach in der Gestaltung des GG wiederholt und so insgesamt 3-fach vorkommt (wobei 2 und 3 ja übrigens auch die vorigen Fibonaccizahlen sind, die sich natürlich zu 5 addieren).
Die Rolle der "G"s
GG bedeutet zunächst einfach GrundGesetz (gemäß gängiger Abkürzung).
Im Zusammenhang mit der Art5GG-Interpretation als Kunst und SchaffensRaum bedeutet es freilich auch noch andere Dinge, die aber eventuell gar nicht genau festgelegt sein müssen.
Dabei lassen sich fundamentale Begriffe wie Gestaltung/Gestalten/Gestalt, Gehalt/Gehaltvolles, Geist/Geistvoll/Geistig, Gewissen, Genesis/Genese/Generieren, Generalisieren/Globalisieren/Global/Ganz/Ganzheitlich/Ganzheitlichkeit, Gott/Göttlich, Gaben/Geben, Genial/Genie, Gut/Güte/Güter, Gelingen/Gelungen, Golden/gültig, ... miteinander oder mit Galerie verbinden.
Wichtige Beispiele von assoziierbaren Kombinationen sind:
- Artikel 5 / Art 5 Ganz + Gar (Ganzheitlichkeit)
- Artikel 5 / Art 5 Ganz Geistig / ganz Gewissen
- Artikel 5 / Art 5 geistige Gewissenhaftigkeit (verweist auf Art 4 GG, der eigentliches Gewissen meint und nicht die (pseudo-)"gewissenhafte" (=penible, geistlose und so letztlich gewissenlose) Befolgung des Führer-Prinzips)
- Artikel 5 / Art 5 Geistvolles Generalisieren / Gescheites Generalisieren
- Artikel 5 / Art 5 Geistiges Gestalten / Geistvolles Gestalten
- Artikel 5 / Art 5 Gedanken-Gebäude (korrespondiert mit Gehalt-Gestalt)
- Artikel 5 / Art 5 Gehaltvolles Gestalten (korrespondiert mit Gedanken-Gebäude)
- Artikel 5 / Art 5 Gehalt-Gestalt
- Artikel 5 / Art 5 Gesellschafts-Gestaltung
- Artikel 5 / Art 5 Goldene Gedanken (Vgl. Goldenes Gebäude, Gedanken-Gebäude, Gewissenhafte Gedanken)
- Artikel 5 / Art 5 Goldene Galerie (Vgl. SchwarzRotGold und Goldener Schnitt, ferner Goldene Mitte, ...)
- Artikel 5 / Art 5 GG-Galerie (GedankenGebäude-Galerie, GehaltGestalt-Galerie
- Artikel 5 / Art 5 Geistige GesellschaftsGestaltung / Geistvolle GesellschaftsGestaltung
(Viele weitere derartige Beispiele sind möglich!)
Weitere Form & Inhalt -Bezüge (www.GestaltGehalt.de)
Ein Ausdruck, der auf das Zitat eines Grundgesetzartikels zurückgeht, wird vom Logo also nicht nur aussagekräftig und mit
- innerer(=selbst(form)bezüglicher) Adäquatheit (d.h. symmetriehaltiger FormGebung (zw. 5 & G)) und
- äußerer(=inhaltlicher) Adäquatheit (d.h. inhaltsgerechter FormGebung (bes. den Goldenen Schnitt betreffend))
Inhaltlich geht es neben der (ganzheitlich am Schöpferischen, Erkenntnis und Entwicklung interessierten) (wahrhaft "Goldenen") Brücke zwischen Kunst & Wissenschaft (durch die FibonacciSpirale bzw. den Goldenen Schnitt) überhaupt um die Bereiche der Freiheit gemäß des Erweiterten KunstBegriffs, die Bildung/Lehre, freie MeinungsÄußerung und Information auch und besonders zu politischen Gestaltungs- und Kritik- und KorrekturZwecken einschließen.
Bemerkenswerterweise steht eine Spirale auch für Entwicklung, die Goldene insbes. für natürliche Entwicklung von Natur, Mensch und Gesellschaft.
Dazu sind AUTONOME Kunst und unabhängige Wissenschaft wesentlich, wahrhaft FREIE Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre/Bildung!
Dass der Öffentlich-"Rechtliche" Rundfunk (Ö.R.R.) unter Berufung auf den dafür von ihm bezahlten Exverfassungsrichter Paul Kirchhof, der dazu Art. 5 GG so verquer "interpretiert", dass man den nicht wiedererkennt, den Bürgern ihre verfassungsmäßig garantierten Freiheiten verfassungswidrig raubt (www.TVBoykott.de, www.StaatsTV.de), macht die Brisanz des Artikels auch im Hinblick auf den Widerstandskampf gegen Despotie und FÜR VerfassungsTreue (www.GG-Treue.de), InformationsFreiheit und die (höherwertige) Freiheit gemäß Absatz 3 deutlich. (Dort wird übrigens explizit VerfassungsTreue (GG-Treue) gefordert.)
Vom Ö.R.R. wird mit Hilfe von dem bezahlten Paul Kirchhof Abs. 1 von Art. 5 GG auch insbesondere gegen Abs. 3 desselben Artikels ausgespielt und zwar doppelt, indem der Ö.R.R. die "Kulturindustrie" (Adorno) hofiert und mit Geld befeuert, das er ausgerechnet insbesondere autonomen Künstlern gestohlen hat, so dass er nicht nur die Konkurrenz und den Gegenspieler der autonomen Künstler statt der autonomen Kunst fördert, sondern auch noch explizit der autonomen Kunst ihre traditionell spärlichen Mittel entzieht, ihre an der Kulturindustrie desinteressierten Repräsentanten aktiv und direkt schwächend! (S. unten dazu mehr!)
LogoAnimation / LogoErweiterung
Dieser Artikel befasst sich nur mit erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten und ist (bis auf den letzten Absatz) ohne jeden politischen Inhalt, für die meisten Leser also vollkommen irrelevant!
In einer LogoAnimation lässt sich die ebene quadratische Darstellung mit 4 Quadranten in eine komprimiertere (verdichtetere) (3d-Würfel-)Form aus nur noch 3 Quadraten im 3-Dimensionalen falten, wobei 2 der ursprünglich 4 Quadranten (kongruent) zur Deckung gebracht werden, nämlich in der rechten Seite des entstehenden Würfels, die in Verbindung mit der Art-"Zeile" zunächst als 5 und in anschließender Verbindung mit der (unteren) G-"Zeile" als G gelesen wird, eine GEISTIGE Bewegung/Umformung/Uminterpretation selbst im statischen Bild erzeugend.
Diese WürfelSeite mit doppelter Bedeutung kann nach Drehen des Würfels in Aufsicht isoliert betrachtet werden, dabei die (goldene) FibonacciSpirale als wesentliches GestaltungsElement besonders heraushebend.
Zwischen beiden extremen LogoDarstellungen kann die LogoAnimation in der GrundVersion pendeln.
Wird nun stattdessen (in einer erweiterten LogoAnimation) der Würfel aber noch weitergedreht, das eigentliche Logo durch die Sichtbarmachung der 2 anschließenden WürfelSeiten ergänzend, bekommt die vorher fokussierte WürfelSeite noch eine zusätzliche DoppelFunktion: Was vorher nacheinander als 5 und dann G gelesen wurde, liest sich nun umgekehrt als G und dann S (statt der ja als S interpretierbaren Form der 5).
Dies wird wiederum klarer, wenn diese rückseitige und gewissermaßen hintergründige WürfelAnsicht bzw. Lesart wieder entsprechend aufgefaltet wird zu einem Quadrat aus 4 Quadranten mit der Aufschrift: "Gold'ner Schnitt" (oder "Goldene Spirale"), die man freilich auch schon in der rückwärtigen Würfelform lesen können sollte.
Von hier pendelt nun die erweiterte Form der LogoAnimation wieder zurück (und periodisch dauernd hin und her), immer wieder die 5 ausgezeichneten Ansichten zeigend.
Das Band mit diesen 5 Ansichten kann also zugleich als storyboardartige statische Darstellung aufgefasst werden, als auch als AnimationsVerlaufsBalken (oder sogar -Regler).
Alle 3 bzw. 5 Darstellungen des Bandes sind so ausgezeichnet, dass sie als Varianten des Logos verstanden und genutzt werden können. Darüber hinaus sind insbes. folgende beide Verdichtungen ausgezeichnet:
Eine einzige komprimierte statische Darstellung beider WürfelSeiten bekommt man durch Zusammenführung beider WürfelDarstellungen so, dass sich die jeweils doppeldeutige Seite kongruent überlappt.
Das Ergebnis ist sowohl als optische Täuschung (Vortäuschung zweier Würfel, die so aber nie gesehen werden können), als auch als ambivalentes Kippbild interpretiert werden, bei dem mal die eine mittige WürfelEcke konkav einspringt, mal die andere. (Tipp: Betrachten Sie dazu die Graphik abwechselnd von schräg links und von schräg rechts!)
Ferner bietet sich auch eine Überlappung der beiden (extremen und unkomprimierten) Darstellungen aus 4 Quadranten im G-Quadranten an (die durch die Überlappung doch eine Komprimierung/Verdichtung erfährt). Sie kann zu einem senkrechten Streifen mit prinzipiell unendlichem Rapport ergänzt werden. (Für eine gekachelte Fläche lassen sich solche Streifen natürlich bei Bedarf auch parallel aneinanderreihen, allerdings ohne dass das formal zwingend und gut motiviert wäre.)
Die Umwandlungen der ausgezeichneten Formen von übersichtlich und fast konventionell flach in räumlich verdichtet und inhaltlich verdichtet, insbes. in WürfelForm (vgl. www.Ideamatix.de und www.AMIV.eu), zeigt exemplarisch ganz andere geistige und gestalterische Dichte und Ansprüche selbst ohne Bewegtbild, als der aufgeblasene StaatsTV-Apparat mit seinen ausufernden Ressourcen mangels abstrahierender geistiger und gestalterischer Kompetenzen und kultureller Ansprüche je hervorbringt.
SINN: Inhalte im Einzelnen
Für die Inhalte nutzen Sie bitte auch die Links zu den Projekten.
Freiheit von ökonomischen Zwängen (Freiheit vom Ökonomie-Paradogma)
Die Maßstäbe von Kunst & Wissenschsaft müssen entschieden autonom entschieden werden, orientiert an unkorrumpierbaren Werten wie Wahrheit und Konsistenz (d.h. (v.a. innerer) Stimmigkeit, wozu die AdäquatheitsÄsthetik (www.AdaequatheitsAesthetik.de) Wesentliches zu sagen hat). Letztlich entspricht dem in besonderem Maße das Konzept humanistischer Bildung. Es klingt in Art. 5 Abs. 3 deutlich an, wo (entsprechend freie) akademische Bildung thematisiert, gefordert und garantiert wird. Das entspricht auch dem entschieden humanistischen Geist des GrundGesetzes, der nach dem verheerend Menschen verachtenden Antihumanismus der Nationalsozialisten aus guten Gründen im GG festgeschrieben wurde.
Nicht dazu passt das Ökonomie-Paradogma (www.Paradogmen.de), das genauer das Paradogma vom Primat der Ökonomie ist, auch >>die Diktatur des Neoliberalismus<< genannt [Byung-Chul Han: "Tut mir leid, aber das sind Tatsachen", interviewt von Niels Boeing und Andreas Lebert in ZEIT Wissen 5/2014]. Auch wenn es alle Bereiche des menschlichen Lebens immer unerbittlicher und scheinbar selbstverständlich durchdringt, muss ihm hier standhaft Einhalt geboten werden unter Berufung auf Art. 5, Abs. 3 GG!
Darauf, dass die einzig wertvolle "autonome Kunst" sonst unweigerlich zur Kulturindustrie verkommt, machten schon
Auch
Bemerkenswert ist am Pfirsichbaum-Gedicht von Hesse vielerlei:
Bspw., wie leicht es auf den Bereich der Wissenschaft übertragbar ist.
Wenn sich
So wird nicht nur von Hesse, sondern auch von Einstein letztlich unterstrichen, wie unabdingbar Elemente der Freude, ja Lust, für schöpferische Berufe sind, wohlgemerkt für deren Arbeit! Es ist ein Armutszeugnis für unser Bildungswesen, dass es statt dessen in heillos exklusivem Denken in Theorie und Praxis Spiel als (unvereinbaren) Gegenbegriff von Arbeit vermittelt, Spaß als (unvereinbaren) Gegenbegriff von Ernst, Passion als (unvereinbaren) Gegensatz von Profession, Muße und scheinbare Mühelosigkeit — etwa Virtuosität — als (unvereinbaren) Gegensatz von Konzentration und Anstrengung...
Schon beim Lernen werden die Lernenden
- erstens auf ein Arbeitswesen geradezu abgerichtet, das Spaß, Lust und Freude dabei beargwöhnt und so mehr ausbeuten kann, als erfüllen zu müssen in Selbstverwirklichung der jeweiligen besonderen Gaben und
- zweitens werden sie von ihrer eigentlich ursprünglich natürlichen Lust am Lernen abgebracht und so von ihrem eigentlichen Drang nach lebenslangem Lernen.
So wird doppelt ihre Emanzipation vom System der Ausbeutung und Unterdrückung behindert bzw. verhindert. Denn beides wirkt einer befriedigenden Selbstverwirklichung entgegen. Doch es gibt noch mindestens einen weiteren mächtigen Mechanismus, der dies zu verhindern weiß. Hinzu kommt nämlich
- drittens die permanente Verführung zu Konsum durch die MassenMedien, ihr Unterhaltungs- und ZerstreuungsAngebot, ihre Werbung und ihre Indoktrinierung.
Auf Punkt (3.) muss weiter unten näher eingegangen werden, da Paul Kirchhof Absatz 1 von Art. 5 GG aber ausgerechnet so zu interpretieren sich erdreistet, dass er die wesentliche Freiheit vom Ökonomie-Paradogma, die Absatz 3 von Art. 5 GG zum Ausdruck bringt, konterkariert, geradezu ins Gegenteil verkehrt. Das kann und darf aber nicht gemeint sein!
Dass gemeinnützige Arbeit ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen wird, passt ebenfalls in dieses verzerrte Bild von Arbeit. Praktisch mag dies geboten sein, weil sonst viel Arbeit gar nicht mehr geleistet werden dürfte und könnte. Theoretisch ist es aber eine typische Diskriminierung eigentlich besonders wertvoller Arbeit, die einfach in den Hobby- und EhrenamtsSektor verbannt wird, was derartige Fehlentwicklungen weiter schürt!
Der Kampf gegen den ZwangsBeitrag(-Krampf)
Neben dem Kampf FÜR die FREIHEIT von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Abs. 3, FÜR eine FREIHEIT, die immer öfter immer weniger ernst genommen und respektiert wird, muss leider der WiderstandsKampf GEGEN den empörenden verfassungswidrigen ZwangsBeitrag für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk Ö.R.R., insbesondere das StaatsFernsehen (www.StaatsTV.de) geführt werden (www.TVBoykott.de).
Statt AUTONOME Kunst zu fördern, hofiert und produziert der Ö.R.R. die "Kulturindustrie" (Adorno), die massentaugliche "Kunst", die zerstreut, statt nachdenklich macht (und so den Bürgern nach der Kaufkraft noch die Zeit und die konzentriert kritische Hirnkraft entzieht).
So gelang es Paul Kirchhof, den im Vergleich zu Abs. 3 ausdrücklich (durch Abs. 2) bedingteren Abs. 1 des Art. 5 GG zum unbedingten "Recht" des Ö.R.R. umzudefinieren, sich sowohl über Abs. 3 zu erheben und hinwegzusetzen und zudem über die Mitbestimmung der Bürger, als auch die Länderparlamente zu willfährigen Steigbügelhaltern zu machen, sei es, weil diese den Coup nicht durchschauten, oder sei es, weil er ihren Absichten entgegenkam, den Bürger mit Hilfe der ihnen so natürlich besonders gewogenen MassenMedienMacht beliebig einseitig manipulieren (lassen) zu können.
Dass der "Coup" zum Himmel stinkt, wird nicht nur durch die Konsequenzen deutlich, die die Bürger ausgerechnet im Namen von Demokratie und Freiheit ihrer Mitbestimmung und Entscheidungsfreiheit berauben. Das geflossene Geld stinkt besonders, wenn man weiß,
- dass Pauls Bruder Ferdinand als Vizepräsident am BVerfG mit seinen Untergebenen trotz offenbarer Befangenheit ganz ungeniert sogar persönlich verzweifelte Bürger abschmettert, die ihre von Paul Kirchhof geraubten Grundrechte (bspw. ihre Gewissensfreiheit betreffend) einklagen wollen.
- Und dass Paul Kirchhof in seinem Rundfunk-"Gutachten" die Freiheitsrechte des Grundgesetzes als "geprägte Freiheit" umdeutet, als "Freiheit", die ausgerechnet des Geldes bedarf (und insofern korrupt ist) und dem Ö.R.R. in so unglaublicher Großzügigkeit auf entsprechende Kosten der Bürger zugestanden wird, dass die Verfassungswidrigkeit m.E. sogar verfassungsfeindlich genannt werden kann und sollte, da die Grundrechte im Kern angegriffen werden.
Zudem hebelt Paul Kirchhof mit seiner "Lex Kirchhof" www.LexKirchhof.de die Unschuldsvermutung und damit sogar den Rechtsstaat selbst aus. Sein Rundfunk-"Gutachten", im Volksmund "mein Krampf" genannt, entlarvt ein Denken und Handeln, das I. Kant als "despotisch" aufgrund der vorgeblich "wohlwollend" >>behutsamen<<, >>schonenden<< und >>gerechten<< Bürgerentmündigung bezeichnet hätte, die in allen Punkten das genaue Gegenteil dessen ist, was P. Kirchhof als Rhetorik-Baron vorgibt, was sie sei. Auch Arno Gruen deutet (solche bloß scheinbare) "Güte" als die "heutige" Form des "Schreckens", der einst "in Gestalt [...] eines Hitler" daherkam:
>> Schrecken muß heute nicht mehr in der Gestalt eines Dschingis Khan oder eines Hitler vorkommen;
Schrecken manifestiert sich in der Form der Güte, des Lächelns, des Fortschritts.<<
Insofern ist der Widerstandskampf gegen den ZwangsBeitrag auch ein WiderstandsKampf gegen VerfassungsFeinde (www.GG-Treue.de) und Kräfte, die die Beseitigung des Rechtsstaates betreiben. Dafür gilt sogar das Widerstandsrecht, das der integre Fritz Bauer (verstorbener Staatsanwalt und Mitinitiator der Auschwitzprozesse) vor dem Hintergrund der unsäglichen deutschen Vergangenheit gar als Widerstandspflicht versteht.
Als vergleichsweise milde Form dieses Widerstandes werden u.a. folgende Mittel eingesetzt:
- Auf der einen Seite bissige Analysen und Kommentare (nebst geeigneten Bild- und Wortschöpfungen) zu den empörenden Vorgängen und Machenschaften unter Berufung auf Art. 5 GG, insbes. auf Abs. 3 (Kunstfreiheit, ferner auch Freiheit der Lehre), noch ferner hilfsweise auch auf Abs. 1 (Meinungs- und Informationsfreiheit) (s. www.TVBoykott.de und andere Sites von Ernst Albert und der Bunten Rose.).
- Auf der anderen Seite wurde die Proklamation des GtD gewählt, des Grundgesetz-treuen Deutschlands, das sich vom verfassungsfeindlich durchtränkten sonstigen Deutschland lediglich dadurch unterscheidet, dass es die Treue zur Verfassung nicht nur als Lippenbekenntnis fordert, sondern auf ihr besteht! (s. www.GtDeutschland.de und s. unten)
Während im Grundgesetz-treuen Deutschland die Verfassung so uneingeschränkt gilt, wie sie das fordert, werden im sonstigen "Deutschland" verfassungsfeindlichen Kräften empörende Befugnisse eingeräumt, insbesondere Bürger verfassungswidrig zu schikanieren (gewissenlos und ohne Gewährung Rechtlichen Gehörs). Das beanstandet das Grundgesetz-treue Deutschland. Es ist als Refugium geschaffen worden für GG-Treue, GG-treue Bürger, die dem hemmungslosen Obwalten verfassungsfeindlicher Kräfte nicht tatenlos zusehen wollen und können. Auch wenn es auf seinem Areal in Bad Gandersheim kein Asyl gewähren kann, ist seine Proklamation ein symbolischer Akt der Mitgestaltung am "Sozialen Organismus" (Joseph Beuys), nämlich die Einhaltung der Verfassung zu reklamieren, die vor einem befangenen BVerfG nicht erstritten werden kann.
Es kann schließlich nicht akzeptiert werden, dass ein ungewählter Paul Kirchhof mittels zweckentfremdeter Gebühren dazu bewegt werden kann, den zu unaufmerksamen, zu verantwortungsarmen, zu leichtgläubigen, zu einfältigen, zu unkritischen, zu involvierten oder aus sonstigen Gründen versagenden Entscheidungsträgern aus der Politik wider alle Logik, Ethik, Verfassungsmäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit erfolgreich weiszumachen, dass das GG fordert, das GG auszuhebeln, nämlich so, wie es der RBeitrStV mit Hilfe der Lex Kirchhof (www.LexKirchhof.de) tut.
Auch die Proklamation des GtD beruft sich auf Art. 5 GG (genauer dort auf Abs. 3, nämlich die Kunstfreiheit), was schon allein in der Formulierung der Präambel ablesbar ist, die sich auf die ursprüngliche Präambel des GrundGesetzes bezieht. Da alle verfassungsmäßigen staatlichen Pflichten anerkannt werden, großzügig davon ausgehend, dass das für alle außer dem RBeitrStV gilt, entsteht niemandem ein Schaden, übrigens auch nicht dem Ö.R.R., dem kein Bewohner des GtD etwas schuldig ist, da dort das Fernsehen konsequent boykottiert wird.
Unter solchen gewissenhaften Voraussetzungen spricht auch nichts dagegen, auch in anderen Teilen Deutschlands fernsehfreie Zonen auszurufen (und meinetwegen GtD zu nennen), mit dem einzigen Zweck, sittenwidrige und verfassungswidrige Übergriffe des Ö.R.R. auf Bürger, die sich bewusst und gewissenhaft aus guten Gründen gegen den Empfang von Fernsehen oder Rundfunk jeder Art entschieden haben, abzuwehren unter Berufung darauf, dass auf diesem Territorium auf Verfassungstreue (www.GG-Treue.de) bestanden wird und der RBeitrStV mit allen Konsequenzen daraus nicht anerkannt wird. Jeder Missbrauch der Bezeichnung GtD zum Erschleichen von Vorteilen, die nicht ganz eindeutig durch die Verfassung gedeckt sind, wird aber bereits als Versuch aufs Schärfste verurteilt und in solchen Fällen die Benutzung der Bezeichnung Grundgesetz-treues Deutschland oder GtD abgelehnt, klar missbilligt und jedes auch nur gedankliche in VerbindungSetzen mit dem eigentlichen GtD zurückgewiesen. Insbesondere distanziert sich das GtD selbstverständlich von der Reichsbürger-Bewegung, zumal es erschreckend viele Sympathisanten für diese Bewegung zu geben scheint, die durch Schicksalsschläge in deren Arme getrieben werden, für die sie das staatliche Gebaren als zu weitgehende Marionette der Finanzwirtschaft verantwortlich machen! Auch wenn die zunehmende Unterordnung unter das Diktat der Finanzwirtschaft auch vom GtD kritisiert wird, geht es dem GtD ausdrücklich um die (GG-treue) Einhaltung des GrundGesetzes und NICHT um dessen Infragestellung, die diejenigen betreiben, die die Existenz Deutschlands als Staat bestreiten.
Die Berufung des GtD auf Art. 5, Abs. 3 GG begründet sich natürlich nicht allein aus der Formulierung der Präambel. Auch der vorwiegend defensiv konservatorische Akt, eine symbolische Bastion gegen Verfassungsfeinde und zu achtlose Aushöhler der Verfassung zu proklamieren, ist ein Beitrag zur Gestaltung des Sozialen Organismus (vgl. Beuys Fege-Aktionen), zumal es um eine Wiederherstellung bereits verletzter Grundrechte geht, um innovative Arten von Widerstand und um das Ziel, die Menschen an ihre Schöpferkraft zu erinnern, die durch die Verführung der Massenmedien verschüttet und im Konsum absorbiert wird. Das aber behindert die Menschen in ihrer Entwicklung und damit auch die Entwicklung der Gesellschaft. Beides ist Aufgabe von Kunst und Bildung. Beides gehört zu Art. 5 GG.
EntARTete ART
© Ernst Albert 20160518_1840 auf www.Art5GG.de mit der Bunten RoseDass Kunst nicht immer frei war, kennt man bspw. aus den Zeiten, in denen sie im NationalSozialismus als "entartet" verfolgt wurde. Auch zu Zeiten der DDR, d.h. des DDR-Sozialismus war Kunst nicht frei. Auch heute leidet sie unter dem Diktat der Ökonomie (bzw. Ökonomie-Paradogma).
Dieses drückt sich nicht nur dadurch aus, dass ein entsprechender ungleicher VerdrängungsWettbewerb durch die massentauglicheren Produkte der sogen. Kultur-Industrie (Adorno) stattfindet, den auch die vermeintlichen Qualitätsmedien des öff.-"rechtl. Rundfunks massenhaft mitschüren, sondern dass diese darüber hinaus auch autonomen Künstlern, die zur Finanzierung ihres "brotlosen" Kunstschaffens am Hungertuch nagen, ihre bescheidenen Ressourcen zwangsweise beschneiden und sie andernfalls mit ihrem — faschosozialistischem TypisierungsWahn entsprungenen — RBeitrStV verfolgen bzw. verfolgen lassen.
Wo als Reaktion darauf und als Form von Widerstand gemäß des naturrechtlichen Widerstandsrechts von der Kunst die faschosozialistische Entmündigung und Gleichschaltung, die Refaschisierung der Gesellschaft in Nadelstreifen, die dahinter steckenden ElitenNieten, Idiokraten und Machtlinge bissig kritisiert werden, da droht zusätzlich auch noch eine Verfolgung der unliebsamen Kritiker und Horizontweiter nach Art der Verfolgung entARTeter Kunst/ART, weshalb sich auch die entARTete ART gegen die entARTete Art von massenmedialem Konsum und "Menschlichkeit" formiert hat. (www.EntARTete.de)
Verbündete Kultur-Schaffende bzw. (Kunst-)Theoretiker / Kritiker
© Ernst Albert 20180107_0025 auf www.Art5GG.de mit der Bunten Rose
Es scheint uns kaum möglich zu sein, als ernstzunehmender und eigentlicher (autonomer) Künstler / Kultur-Schaffender, (Kunst-)Theoretiker/Wissenschaftler/Philosoph, (Kunst-)Kritiker oder dgl. die Kirchhöfische Position zu vertreten.
(Auch ernstzunehmende Journalisten dürften sich unseres Erachtens nicht durch die Geld-Garantien blenden lassen, ihren eigentlichen Auftrag kritischer Berichterstattung auch selbstkritisch zu erfüllen.)
Als einige bekannte Vertreter, die wir als Verbündete begreifen, wollen wir erwähnen:
Theodor W. Adorno , bspw. weil er von unerträglicher Kultur-Industrie sprach und die unverzichtbare Bedeutung autonomer Kunst und autonomer Individuen, die nicht mitmachen, hervorhob.Erich Fromm , bspw. weil er (in "Wege aus einer kranken Gesellschaft") Fernsehen (und Rundfunk) ein kulturelles Opiat nannte.Arno Gruen , bspw. weil er vor einem Übermaß an äußeren Stimuli warnte, das bereits in frühem Alter die Menschen passiv (unkreativ) und davon abhängig macht, sie auf einen falschen (äußeren) Weg konditionierend.Marcel Reich-Ranicki , bspw. weil er die Verleihung eines Fernsehpreises ablehnte bzw. eigentlich ablehnen wollte mit der Begründung der unerträglichen Qualität dieses Fernsehens.Byung-Chul Han , bspw. weil er von >>einer Diktatur des Neoliberalismus<< sprichtGeorg Schramm , bspw. wegen seiner Bemerkungen zu den öffentlich-rechtlichen BedürfnisanstaltenJoseph Beuys , bspw. weil er in seinem Kunstbegriff und Begriff des Sozialen Organismus bzw. der Sozialen Plastik den Bereich der Freiheit für Kunst und Wissenschaft betonte, die er sogar gleichsetzte. Beuys verstand sich entsprechend entschieden gleichzeitig als Künstler und als Theoretiker/Denker. Vgl. dazu etwa seinen Ausspruch: >Wenn ich schreibe, zeichne ich< (sinngemäß aus dem Gedächtnis zitiert).Paul Klee , bspw. weil er darauf hinwies, dass Kunst nicht das Sichtbare darstellt, sondern sichtbar macht (zu machen hat).A. Paul Weber , bspw. wegen seiner Graphik "Jedem das Seine"Hermann Hesse , bspw. wegen seines Pfirsichbaum-Gedichts (s.o.)Timm Ulrichs , bspw. für sein Werk "Je suis Jesus!", das wir als Ausdruck/Bestätigung des Auftrags zur Gottesebenbildlichkeit und Aufschrift der für uns einzig in Frage kommenden schmalen Pforte (Matthäus 7; 13-15) begreifen.Friedrich Schiller , bspw. wegen seiner Ästhetischen BriefeKen Jebsen , bspw. wegen seiner Bemerkungen zur "Inneren Pressefreiheit"
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eigentliches Quellen-Verzeichnis
[1]
Darin erwähnt:
[2]
Darin erwähnt:
[3]
Dieter Dörr: "Das Menschenbild des Grundgesetzes und seine Bedeutung für die Medien"
S. 47ff. in: Petra Grimm, Rafael Capurro (Hrsg.): "Menschenbilder in den Medien - ethische Vorbilder?", Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2002; (gefunden bei Google-books)
Marius Herold: "Die Integrationsfunktion des öffentlich-rechtlichen Fernsehens", (Bachelorarbeit) Bachelor+Master Publishing, Hamburg 2012, S. 3-4; https://books.google.de/books?isbn=3863419588
PSYCHOLOGIEBUCH, das